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Mitgliedschaft:
Gemäß gesetzlicher Vorgaben und der Geschäftsordung dieser Hegegemeinschaft ist präzise definiert, wer ordentliches Mitglied der Hegegemeinschaft ist und wie man außerordentliches Mitglied werden kann.
Sollten Sie Interesse haben, außerordentliches Mitglied unserer Hegegemeinschaft zu werden, wenden Sie sich bitte an den Vorstand.
Dieser wird Ihre Anfrage aufnehmen und Ihren Beitrittswunsch der nächsten Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorlegen.