Am 29. April 1988 wurde die Hegegemeinschaft III des Rheingau-Taunus-Kreises auf Veranlassung des Landratamts Bad Schwalbach und gemäß eines Erlasses des Hessischen Ministers für Landwirtschaft und Forsten gebildet und erhielt den Namen Platte.
Die Niederwildhegegemeinschaft Platte integriert diejenigen 19 Jagdbezirke innerhalb des Rheingau-Taunus-Kreises, die die Taunus-Anhöhen Platte, Eiserne Hand und Hohe Wurzel ringförmig umschließen.
Somit unterstützt die Hegegemeinschaft die Jagdausübungsberechtigten bei der Hege des Niederwildes auf einer Fläche von nahezu 7'000 Hektar.
Gemäß § 35 Hessische Jagdverordnung (10. Dez. 2015) hat die Hegegemeinschaft folgenden Aufgaben im Rahmen der Hege von Niederwild:
- Die Erstellung von Lebensraumgutachten und gemeinsame Durchführung von Hegemaßnahmen.
- Die Aufstellung von Grundsätzen zur Hege und Bejagung des Wildes sowie die Mitwirkung bei der Abschussplanung nach § 26a Hessisches Jagdgesetz.
- Das Hinwirken auf die Erfüllung der Abschusspläne und eine den wildbiologischen Erfordernissen entsprechende Hege und Bejagung des Schwarzwildes unter Beachtung der landwirtschaftlichen Belange.
- Die Sicherung an den Lebensraum angepasster Wildbestände.
- Die Prüfung der zum Einsatz kommenden Totfanggeräte nach § 39 Abs. 4 Satz 1 Hessische Jagdverordnung (10. Dez. 2015).
- Die Erarbeitung eines Fütterungskonzeptes für amtlich festgestellte Notzeiten nach § 30 Abs. 5 Hessisches Jagdgesetz (23. Juli 2015) und § 50 Hessische Jagdverordnung (10. Dez. 2015).
- Das Hinwirken auf die Durchführung revierübergreifender Jagden.